10 Möglichkeiten, übriges Eigelb und Eiweiß zu verwerten
So verschwendest du nie wieder Eier
Abfälle jeglicher Art, vor allem von Lebensmitteln, sind ein großes Problem unserer modernen Gesellschaft. Jedes Jahr werden rund eine Milliarde Tonnen Lebensmittel verschwendet.
Wahrscheinlich kennt jeder von uns die Situation: Nach dem Kochen sind noch Gemüseschalen, Hühnerknochen, Rübenblätter oder das ein oder andere Eiweiß und Eigelb über. Was tun damit? Jeder Hobbykoch, der darauf achtet, weniger zu verschwenden und mehr zu verwenden, kann den Unterschied ausmachen. Kartoffelschalen, Kaffeesatz & Co. kannst du zum Beispiel umweltfreundlich kompostieren. Für übrig gebliebenes Eigelb und Eiweiß gibt es zahlreiche, köstliche Rezepte – wir zeigen dir 10 Ideen!
5 Rezepte, übriges Eiweiß aufzubrauchen
Du bist auf der Suche nach dem besten Weg, übrig gebliebenes Eiweiß aufzubewahren, damit du es später weiterverwenden kannst? Schlage es auf (nicht zu stark) und lagere es so bis zu 3 Tage in einem wiederverschließbaren Glasgefäß im Kühlschrank. Wann immer du es verwenden willst, können dir die folgenden Zahlen helfen, um die richtige Menge Eiweiß für deine Rezepte zu kalkulieren:
- 1 Eiweiß eines großen Eies = ca. 30 g Eiweiß
- 2 Eiweiße eines großen Eies = ca. 60 g Eiweiß
- 3 Eiweiße eines großen Eies = ca. 90 g Eiweiß
Für 1 Eiweiß
Für 2 Eiweiße
Für 4 Eiweiße
Für 6 Eiweiße
Für 10 Eiweiße
5 Rezepte, übriges Eigelb aufzubrauchen
Eigelb kann genau wie Eiweiß aufbewahrt werden - in einem wiederverschließbaren Glasgefäß im Kühlschrank hält es sich bis zu 3 Tage.
Für 2 Eigelbe
Für 4 Eigelbe
Für 5 Eigelbe
Für 6 Eigelbe
Für 8 Eigelbe
Du willst es einfach halten?
Wenn dir keines dieser Rezepte zusagt, weil dir der Aufwand nur wegen der Verwertung von übrigem Ei zu groß erscheint, haben wir noch eine weitere Idee für dich: Verarbeite das Eiweiß oder Eigelb ganz einfach zu einem leckeren Omelett oder einer Frittata. Vielleicht kannst du so direkt noch Gemüse oder Kräuter aus deinem Kühlschrank weiterverwenden, die dein Gericht abrunden.
Verfasst am 23. Dezember 2018