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Kritik an Energydrink-Marketing: Werbung richtet sich gezielt an Kinder
Trotz Gesundheitsrisiken werben Red Bull & Co. bei Jugendlichen – Konsequenzen gefordert!
Energydrinks boomen – auch bei Kindern. Doch Verbraucherschützer schlagen Alarm: Die Unternehmen setzen gezielt auf junge Konsument*innen, obwohl die Gesundheitsrisiken bekannt sind.
Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert in einem aktuellen Report, dass Energydrink-Hersteller wie Red Bull, Monster und Rockstar ihre Produkte gezielt an Kinder und Jugendliche vermarkten. Unter anderem findet dies über Social-Media-Influencer, E-Sport-Events, Gaming-Kooperationen und Sportsponsoring statt. Zudem sind bezahlte Werbeinhalte besonders auf Plattformen wie TikTok und YouTube kaum als solche erkennbar. Laut foodwatch nutzen die Unternehmen gezielt Werbestrategien, um eine junge Zielgruppe frühzeitig an die koffeinhaltigen Getränke zu gewöhnen.
Gesundheitsrisiken und Altersgrenzen in anderen Ländern
Gesundheitsexpert*innen warnen vor den Risiken des übermäßigen Energydrink-Konsums. Die hohe Menge an Koffein und Zucker kann bei Kindern und Jugendlichen zu Herz-Kreislauf-Problemen, Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Studien zeigen, dass bereits geringe Mengen den Blutdruck erhöhen und das Risiko für Übergewicht steigern können. Trotzdem konsumieren auch in Deutschland bereits Kinder ab 9 Jahren regelmäßig diese Getränke. In einigen europäischen Ländern wie Litauen, Lettland und Polen ist der Verkauf an Minderjährige bereits verboten.
Verbraucherschützer*innen fordern Verkaufsverbot für Minderjährige
foodwatch fordert eine gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf von Energydrinks in Deutschland. Die Organisation kritisiert, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht ausreichen, um Kinder und Jugendliche vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Auch Mediziner*innen und Verbraucherschützer*innen unterstützen die Forderung nach einem Verkaufsverbot für Minderjährige. Bisher gibt es in Deutschland jedoch keine gesetzlichen Einschränkungen, sodass Energydrinks weiterhin uneingeschränkt an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen.
Foto von Jorge Franganillo auf Unsplash
Verfasst am 28. März 2025